AGB der Prana Kundalini Akademie

Prana Kundalini-Therapie® Ausbildungsvertrag

I. PRÄAMBEL
Nach Jahre langer Forschungsarbeit und Praxis hat Herr Gabriel Sonnleitner auf dem Energiesektor eine eigene Arbeitsmethode entwickelt, welche er die Bezeichnung Prana Kundalini-Therapie® gegeben hat. Diese Arbeitsmethode bewirkt im Wesentlichen die Aktivierung der körpereigenen Lebensenergie und Selbstheilungskräfte. Das Wissen, die Technik und die Arbeitsweise der Prana Kundalini-Therapie® werden mit der vorliegenden Ausbildung weitergegeben. Der Teilnehmer wird dadurch befähigt, selbstständig mit dieser Methode zu arbeiten.

II. ANMELDUNG UND VORAUSSETZUNGEN
Die Zulassung zu dieser Ausbildung setzt Volljährigkeit voraus.

Das bereits vollständig ausgefüllte Anmeldeformular zu diesem Lehrgang bildet einen integrierenden Bestandteil dieser Vereinbarung.
Die Kurse können einzeln gebucht werden, oder auch ein ganzer Lehrgang, der alle für die Prüfungen notwendigen Kurse beinhaltet.

Für korrekte und vollständige Angaben sowie für Bekanntgabe von Änderungen der Adresse und Kontaktdaten trägt der Teilnehmer die Verantwortung. Mitteilungen seitens der Ausbildungsstätte - Prana Kundalini Akademie GmbH - können dem Teilnehmer an seine, in der Anmeldung angegebenen Anschrift zugesandt werden, solange eine geänderte Anschrift nicht schriftlich oder per Mail an die Ausbildungsstätte bekannt gegeben wird.

Die Ausbildungsstätte - Prana Kundalini Akademie GmbH - behält sich das Recht vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms und des Veranstaltungsortes unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung, ohne Angaben von Gründen vorzunehmen. Weiters wird das Recht vorbehalten, die Veranstaltung aus wichtigem Grund (z.B. Erkrankung des Dozenten, zu geringe Teilnehmerzahl) abzusagen. Der Lehrgang wird durch einen in seiner Art vergleichbaren zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt.

III. RÜCKTRITT

Ein Rücktritt von einer Veranstaltung kann nur schriftlich erfolgen. Bis 1 Monat vor Seminarbeginn ist ein Rücktritt unentgeltlich möglich. Bei einem Rücktritt nach diesem Termin jedoch vor Seminarbeginn sind 50% der Seminargebühren zu bezahlen. Bei einem späteren Rücktritt, also nach Beginn des Seminars ist die volle Teilnahmegebühr zu bezahlen. Es gibt jedoch die Möglichkeit bei einem anderen Lehrgang einzusteigen und die Kurse dort abzuhalten. Während eines laufenden Lehrganges, der alle zur Prüfung erforderlichen Kurse beinhaltet, ist eine Kündigung grundsätzlich nicht möglich, ausgenommen ist ein besonders wichtiger Grund, z.B. eine Schwangerschaft ab dem vollendeten 7. Monat. Bereits konsumierte Lehrinhalte werden keinesfalls rückerstattet.

In jedem Lehrgang und bei Seminaren besteht eine mind. 80% Anwesenheitspflicht. Abwesenheit bei Tests und Prüfungen führt zu einer negativen Beurteilung. Versäumte oder nicht bestandene Kursteile und Prüfungen können in anderen Lehrgängen nachgeholt werden, sofern ein Nachfolgekurs stattfindet. Ein Lehrgangsabschluss ist nur bei positiver Beurteilung aller Teilbereiche möglich.

IV. LEISTUNG - PREISE - ZAHLUNGSMODALITÄTEN

Die Leistung einer Veranstaltung umfasst neben den Unterrichtseinheiten, die Skripten bzw. Lehrunterlagen.
Nicht enthalten sind Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Die Ausbildungsstätte kann keine Gewähr bei Druck- bzw. Schreibfehlern in ihren Publikationen und Internetseiten übernehmen. Die von der Ausbildungsstätte zur Verfügung gestellten Unterlagen dürfen nicht vervielfältigt werden.

Die Preise sind Endpreise in Euro (€).
Die Zahlungsbedingungen gelten entsprechend den Angaben des Anmeldeformulars. Der Betrag wird rechtzeitig vor dem Kursbeginn überwiesen, und falls die Einzahlung zu kurzfristig vor Kursbeginn getätigt wurde, eine Auftragsbestätigung zu Kursbeginn vorgezeigt.

Der Teilnehmer haftet gegenüber der Ausbildungsstätte für die vollständige Bezahlung.

V. ÄNDERUNGEN

Unsere Ausbildungsprogramme werden langfristig geplant. Die Ausbildungsstätte muss sich daher Änderungen von Kurstagen, Beginnzeiten, Terminen, Veranstaltungsorten, Dozenten sowie eventuellen Veranstaltungsabsagen vorbehalten. Bei Nicht-Erreichen der Mindestteilnehmerzahl, bei Ausfall von Dozenten oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse kann eine Veranstaltung verschoben oder aber auch abgesagt werden. Die Teilnehmer werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung einer Veranstaltung. Der vorausbezahlte Betrag wird vollständig rückerstattet, oder auf Wunsch des Schülers für den Kurs an einem anderen Termin gebucht.

VI. REGULATIV FÜR SCHÜLER

1. Vor Abschluss der Ausbildung ist der Teilnehmer lediglich berechtigt die Bezeichnung „Prana Kundalini Therapeut“ mit dem deutlichen Zusatz „in Ausbildung“ zu verwenden.

2. Bei mindestens 80% Anwesenheit im Lehrgang und bei Seminaren sowie nach positivem Abschluss der Abschlussprüfung erhält der Teilnehmer ein Zertifikat über die positive Absolvierung dieses Lehrgangs. Nach Erhalt eines Zertifikates ist der Absolvent berechtigt die Prana Kundalini Therapie® durchzuführen und sich der Bezeichnung „Prana Kundalini Therapeut“ zu bedienen sowie die registrierte Wort-Bild-Marke zu verwenden.

Jeder Teilnehmer ist nicht berechtigt jegliche Form von Lehrinhalten oder auch nur Teilbereichen daraus selbst zu unterrichten. Die diesbezügliche Qualifikation zum Unterricht ist nur lizensierten Lehrern vorbehalten.

3. Pflichten der Absolventen:
Jeder Absolvent, der bereits „Zertifizierter Prana Kundalini-Therapeut“ ist und auf selbständiger Basis arbeitet, ist verpflichtet:

nachstehende Ethik- und Standesregeln einzuhalten

Umgang mit Klienten:

Achtung der Autonomie des Klienten, keine eigenmächtige oder manipulative energetischn Behandlung
Aufklärung über die angestrebte Arbeitsmethode
schriftliche Auftragsfixierung
Honorartransparenz
Achtung der Intimsphäre
Vorhandensein eines eigenen abgeschlossenen Behandlungsraumes

Umgang mit Kollegen:

Respekt und Anerkennung gegenüber der Arbeit anderer Kollegen
Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit
Bereitschaft zur Kommunikation mit anderen Kollegen

Verschwiegenheit:

über sämtliche anvertrauten Informationen des Klienten
Notwendigkeit der Entbindung aus der Verschwiegenheitsverpflichtung

Dokumentationspflicht:

Führen von Aufzeichnungen über jede energetische Behandlung
energetische Diagnose (Mängel- Füllezustände)
Aufbewahrungsdauer 3 Jahre

Ethik: Bescheidenheit im Umgang mit Heilerfolgen

4. Sofern der Absolvent in Ausübung der Prana Kundalini-Therapie® schwerwiegende Verstöße in ethischer, rechtlicher und tatsächlicher Weise gegen die Grundsätze der Prana Kundalini- Therapie® setzt, wie insbesondere Verstöße gegen Punkt 3., ist die Ausbildungsstätte berechtigt die oben unter Punkt 2. erwähnten Berechtigungen mit sofortiger Wirkung zu entziehen. Als schwerwiegende Verstöße werden insbesondere angesehen:

Verstöße gegen die Ethik- und Standesregeln

Der Entzug der oben erwähnten Berechtigungen bewirkt, dass es der Teilnehmer zu unterlassen hat, die Bezeichnung Prana Kundalini Therapie® und ähnlich lautende Begriffe zu führen. Weiters hat der Teilnehmer sämtliche von der Ausbildungsstätte überlassenen Arbeitsbehelfe zurückzuge- ben.

VII. HAFTUNG

Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer inkl. der bereit gestellten Lernunterlagen wird seitens der Ausbildungsstätte keine Haftung übernommen. Der Teilnehmer verzichtet ausdrücklich auf Schadenersatzansprüche gegen die Ausbildungsstätte, die durch leichtes Verschulden verursacht wurden.

Mündliche Vereinbarungen wurden zwischen den Vertragsteilen nicht getroffen. Vereinbart wird, dass Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrages der Schriftform bedürfen. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schrifterfordernis selbst.
Für den Fall des Verzuges hat der Teilnehmer Verzugszinsen von 8% p.A. zu zahlen. Der Teilnehmer trägt im Falle des Verzuges die Kosten der Eintreibung, der Mahnspesen und Rechtsanwalts- kosten. Die Kosten der Mahnung durch einen Rechtsanwalt aufgrund eines Verzuges sind gem. RATG (Rechtsanwaltstarifgesetz) nach TP 2 zuzüglich 20% USt vom Teilnehmer zu bezahlen.

VIII. DATENSCHUTZ

Alle persönlichen Angaben der Teilnehmer werden vertraulich behandelt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und dienen ausschließlich internen Zwecken der Ausbildungsstätte zur gezielten Kundeninformation.
Sollte der Kunde eine weitere Information nicht mehr wünschen so kann dieses Einverständnis jederzeit widerrufen werden.

IX. HINWEIS IM SINNE DES GLEICHBEHANDLUNGSGESETZES

Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit sind die verwendeten Begriffe, Bezeichnungen und Funktionstitel meist in einer geschlechtsspezifischen Formulierung angeführt, gelten als gleichermaßen für beide Geschlechter.

X. GERICHTSSTAND UND ANZUWENDENDES RECHT

Für alle Streitigkeiten vereinbaren die Parteien die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für 8010 Graz.

Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisnormen des österreichischen internationalen Privatrechts. 


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