Zweiter Covid-19 Lockdown in Österreich im November 2020 - ein Schock für den Sport

Dritter COVID-19 Lockdown im Dezember 2020 und Jänner 2021

Am 18. Dezember 2020 wurden die Regelungen des dritten Coronavirus-Lockdowns von der Bundesregierung verkündet. Diese weiteren Regelungen haben auch Auswirkungen auf den Sport, welche in jenem Beitrag über den dritten COVID-19 Lockdown beschrieben werden:

Dritter Covid-19 Lockdown in Österreich von 26.12.2020 - 24.1.2021

 

Verschärfung der COVID-19 Regelungen per 17.11.2020:

Ab 17. November 2020 bis 6. Dezember 2020 (vorerst) gilt das Ausübungsverbot nun auch für Tennis und Golf, jene Sportarten, die vom „sanften“ Lockdown zunächst nicht betroffen waren. Nun wurde der gesamte Amateursport in so ziemlich allen Sportarten zur Ausübung untersagt. Lediglich der Profisportler laut BSFG 2017 §3 Z6 ist dazu berechtigt Sportstätten unter gewissen Auflagen weiterhin auch im "harten" Lockdown zu verwenden. Im Zweifelsfall wenden Sie sich unbedingt an Ihren zuständigen Sportverband um die genauen Regelungen Ihrer Sportart zu erfragen.

 

Informationen zum "sanften" Lockdown per 3.11.2020:

Der zweite Covid-19 Lockdown in Österreich im November 2020 überraschte nicht wirklich und doch schockierte dieser die ganze Nation. Und dann passierte in der letzten Nacht in "Freiheit" - vom 2. auf den 3. November 2020 - das Undenkbare: ein brutaler Terroranschlag mit Todesopfern im Herzen von Wien, gefolgt von vielen offenen Fragen, Angst, Unsicherheit und Panik in der Bevölkerung. Düstere Zeiten in unserer hoch-technologisierten und fortschrittlichen Gesellschaft, dessen Fundament immer öfter in Frage gestellt wird. Doch was bedeutet diese Situation nun für den Spitzensport und natürlich auch für den Breitensport, der am meisten von den Lockdown-Maßnahmen betroffen ist?

Zweiter Covid-19 Lockdown in Österreich

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz informiert ausführlich über die allgemeinen letztgültigen Informationen (Vorschriften, Anordnungen und Rechtsgrundlagen) zum Coronavirus. In diesem Beitrag finden Sie die sport-spezifischen Informationen rund um den zweiten COVID-19 Lockdown ( Stand per 3.11.2020). Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an das Ministerium oder den jeweils zuständigen Sportverband, der sämtliche Informationen zur jeweils aktuellen Situation aufliegen hat.

Spitzensport darf vorerst weitestgehend weiter betrieben werden

Im Gegensatz zum ersten Lockdown im Frühjahr 2020 ist der Spitzensport nun im November 2020 weniger hart von den Lockdown-Maßnahmen betroffen. Beispielsweise können Spitzensportler in diversen Sportstätten weiter trainieren, während der Amateur- und Breitensport davon ausgenommen ist. Speziell im Skisport und Fußball sieht man deutlich, wo die Grenze gezogen wird. Im Fußball sind im November alle Ligen von der Regionalliga abwärts gestoppt. Bergbahnen sind nur für authorisierte Spitzensportler/innen, Trainer und das Betreuerteam geöffnet. Aber auch die Spitzensportler/innen haben sich an die allgemein gültigen Sicherheitsvorschriften (Abstand halten, ...) zu halten.

Indoor Sportstätten und Schwimmbäder sind geschlossen

Mit dem 2. Covid-19 Lockdown ab 3. November 2020 wird der Breiten- und Freizeitsport weitestgehend lahmgelegt. Insbesondere trifft dies auch Fitnessstudio-Betreiber, sowie alle anderen Einrichtungen, die indoor Sport- und Freizeitaktivitäten anbieten. Besonders hart trifft es auch sämtliche Hallenbäder und Thermen, die ausnahmslos ihren Betrieb einzustellen haben. Eine große Ausnahme bildet hier in diesem Zusammenhang das Ferry Dusika Hallenstadion, welches aber nach aktuellen Informationen (Stand per 6.11.2020) nur dem Leistungs- und Spitzensport vorbehalten ist.

Breitensport: Outdoor-Sportaktivitäten für den Einzelsport erlaubt

Sportminister Kogler informierte bei der Pressekonferenz am 31.10.2020: „Nützen wir die Zeit, um in Bewegung zu bleiben. Das ist gut und gesund für Herz und Hirn.“ Weiters versicherte er: „Die Sportstätten im Freien sind für den Einzelsport weiter geöffnet.“ Man kann davon ausgehen, dass man seine Golfrunde drehen kann, auf der Laufbahn Kilometer abspulen oder ein Einzelmatch im Tennis spielen darf. Das Fußballmatch mit Freunden ist allerdings untersagt. Trainingsgruppen (zB beim Joggen) dürfen nur aus zwei Haushalten zu maximal 6 Personen bestehen. Der Sicherheitsabstand ist auch hier einzuhalten.

Kontaktsportarten sind untersagt

Alle Sportarten mit Körperkontakt (zB Fußball, Volleyball, Basketball, Eishockey, Kampfsport, ...) sind grundsätzlich untersagt. Frisbeewerfen, Radfahren und Joggen wird damit zumindest möglich sein.


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