Der Unterschied zwischen Ernährungstrainer und dem Gewerbe für Ernährungsberater

In diesem Beitrag wird der wesentliche Unterschied zwischen einer Ausbildung zum Ernährungstrainer und dem reglementierten Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung eingeschränkt auf Ernährungsberatung (Link der WKO  Stand: 7.1.2020)  erklärt. Eine Ausbildung zum "Diplomierten Ernährungstrainer" (oder ähnliche Bezeichnungen) berechtigen nicht zur individuellen Beratung in Ernährungsfragen. Nun wurde im Februar 2020 die Vitalakademie vom VKI betreffend irreführender Behauptungen dahingehend verklagt und in erster Instanz in 29 Punkten (Link verbraucherrecht.at Stand: 12.2.2020) für schuldig (nicht rechtskräftig) erklärt.

Die Vitalakademie wehrt sich gegen dieses einseitige Urteil, und informiert in einer offiziellen Stellungnahme bezüglich des Rechtsstreites mit dem VKI. Insofern ist hier das letzte Wort wahrscheinlich noch nicht gesprochen. Unumstritten bleibt jedoch die Tatsache, dass für viele Menschen, die in dieser Branche beruflich tätig sein wollen, es in Österreich nicht einfach ist Aufgrund der Gesetzeslage hier Klarheit zu erlangen, mit welcher Ausbildung man welche Berechtigung zur beruflichen Ausübung erhält.

Der Unterschied zwischen Ernährungstrainer und dem Gewerbe für Ernährungsberater
Abbildung: Was darf man lt. Gesetz als Ernährungstrainer, was darf man nicht?

Definition der Ernährungsberatung

Die Ernährungsberatung ist seit der Gewerbeordnungsnovelle aus dem Jahr 2002 ein Bereich der Lebens- und Sozialberatung. Die Ausübung des reglementierten Gewerbes „Lebens- und Sozialberatung eingeschränkt auf Ernährungsberatung“ ist an einen erfolgreichen Abschluss der Studienrichtung Ernährungswissenschaften, und das an einer österreichischen Universität, oder die erfolgreiche Ausbildung zum Diätologen gebunden. Mit dieser Gewerbeberechtigung ist es Ihnen erlaubt, individuell Klienten bei der Ernährung zu beraten.

Definition der Ausbildung zum diplomierten Ernährungstrainer

Hier befindet sich die Gesetzeslage in einem sogenannten "Graubereich". Die Definition dieser Ausbildung liegt dabei im Ermessen des jeweiligen Ausbildungsinstitues. Und genau um jenen Graubereich handelt es sich im Rechtsstreit der Vitalakademie, in welchem der VKI im Auftrag des Sozialministeriums die Vitalakademie beschuldigt, über die Differenzierung nicht ausreichend informiert zu haben. Dies ist ein äußerst sensibler Bereich, wo zum Schutz von Konsumenten (in diesem Fall jene Menschen, die Ernähungsberatungen durchführen lassen wollen) vom jeweiligen Anbieter verlangt wird, sehr eindeutig und verständlich zu informieren um grobe Missverständnisse zu vermeiden.

Ausbildung zum Fitness- & Ernährungstrainer der Personal Trainer Akademie

Die Personal Trainer Akademie hat mit der spezifischen Ausbildung zum Fitness- und Ernährungstrainer eine Zusatzausbildung für Menschen geschaffen, die bereits mit dieser Thematik vertraut sind. Dabei handelt es sich im Speziellen um Diätologen, Ernährungsberater und Sportwissenschafter, welche bereits die Gewerbeberechtigung zum Ernährungsberater erlangt haben. Im Rahmen dieser Ausbildung werden die Grundlagen der Ernährung, sportartspeziefische Ernährung, Ernährungserkrankungen, Folgen von Mangelernährung, Diabetes und viele weitere Themen dazu vermittelt. Ein besonderes Thema ist die richtige Anwendung von Nahrungsergänzungsmitteln.

Ausbildung zum Fitness- und Ernährungstrainer

Präventive Maßnahmen um Missverständnisse in diesem Bereich zu vermeiden

Informieren Sie sich am besten telefonisch oder persönlich beim jeweiligen Ausbildungsinstitut über die gegenwärtige Situation und Gesetzeslage. Der Anbieter ist dazu verpflichtet Sie hier nicht in Unkenntnis zu lassen. Die Informationen in diesem Artikel basieren auf dem Wissensstand von 12.2.2020. Aufgrund der rasanten Entwicklungen kann es durchaus vorkommen, dass in Zukunft die rechtliche Situation eine andere ist, als hier beschrieben. Holen Sie daher beim jeweiligen Anbieter stets aktuelle Informationen dazu ein.

 

Download: PA des VKI betreffend Klage gegen die Vitalakademie

Presseinformation des VKI vom 12.2.2020


Mit dem Anmelden zum Newsletter wird Ihre E-Mailadresse im sport-oesterreich.at Newsletter-Verteiler gespeichert. Ihre E-Mailadresse wird ausschließlich dazu verwendet, dass Sie in unregelmäßigen Zeitabständen einen E-Mail-Newsletter von office@sport-oesterreich.at erhalten. Ihre E-Mailadresse wird am Server von MailChimp bis auf Widerruf gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Alle Informationen zur Erklärung gemäß Informationspflicht DSGVO finden Sie unter Datenschutz. Mit dem Anmelden zum Newsletter stimmen Sie ausdrücklich und freiwillig dieser Vorgehensweise zu.